■ Weiterbildung: Wer lernt, muß bleiben
Kassel (dpa) – Mitarbeiter, die auf Firmenkosten teure Lehrgänge besuchen und danach kündigen, können im Arbeitsvertrag zur Rückzahlung verpflichtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil die Fristen dafür zusammengefaßt. Danach dürfen Mitarbeiter nach bis zu zwei Monaten Lehrgang mit Freistellung von der Arbeit ein Jahr vertraglich an die Firma gebunden werden. Bei Lehrgängen bis zu einem Jahr ist eine Bindung von drei Jahren erlaubt, wer mehr als zwei Jahre lernt, kann fünf Jahre zum Bleiben verpflichtet werden.
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