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Wer hilft den Bellevue-Mietern?

West-Berlin. Kein Geld für konkursbedrohte Mieter: Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen keine Häuser der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Bellevue-GmbH (die taz berichtete) aufkaufen, um den Schutz der Mieter nach einer eventuell anstehenden Zwangsversteigerung zu gewährleisten. Dies teilte Bausenator Nagel auf eine kleine Anfrage hin mit. Es sei nicht gerechtfertigt, dafür das Eigenkapital der städtischen Gesellschaften einzusetzen. Zum Schutz der Mieter reichten die geltenden Gesetze, sagte er. Er räumte ein, daß im Falle einer Zwangsversteigerung von Häusern, die mit öffentlichen Geldern saniert wurden, die gesetzlichen Mietbindungen nicht mehr gelten, es sei denn, die Mieter hätten individuelle vertragliche Vereinbarungen.

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