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Wenn der Betrieb Pleite macht

BERLIN taz ■ Wenn Firmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, müssen Arbeitnehmer aufpassen. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass trotz Insolvenz das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Die Insolvenz stellt weder einen Kündigungsgrund dar noch mindert sie Lohn- und Gehaltsansprüche. Damit Arbeitnehmer ihr Geld bekommen, müssen sie ihre Ansprüche fristgerecht anmelden. Sobald das Verfahren eröffnet ist, müssen Lohn- und Gehaltsansprüche, die bis dahin noch nicht bezahlt wurden, beim Insolvenzverwalter schriftlich angemeldet werden. Ansprüche, die danach entstehen, werden vom Insolvenzverwalter innerhalb bestimmter Fristen gezahlt.

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