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Weitere Ermittlungen zu Radio Germania

Im Streit um das rechtsradikale „Radio Germania“ ist noch keine Entscheidung gefallen. Auf der jüngsten Sitzung des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) konnte dem Programmverantwortlichen Mike Penkert keine strafbare Handlung nachgewiesen werden. Das Prüfungsverfahren war vom Medienrat wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) eingeleitet worden Der Verdacht gründete sich auf die Sendung vom 29. Oktober, in der – so der ursprüngliche Verdacht – ein Lied mit antisemitischen Tendenzen ausgestrahlt worden war. Bei der Überprüfung ergab sich, so die Mitteilung der MABB, „dass das betreffende Lied nur in Teilen mit demjenigen übereinstimmt, bei dessen Fassung auf einer CD ein Verstoß gegen § 130 StGB festgestellt worden war“. Einen gegen Juden gerichteten Textteil habe die konkrete Sendung nicht enthalten. Dennoch will die Landesmedienanstalt das Verfahren weiter vorantreiben, mit dem „Radio Germania“ aus dem Offenen Kanal ausgeschlossen werden soll. Vor allem die Verbindung von Radio und Internet bedürfe einer weiteren Überprüfung, sagte eine MABB-Justiziarin. epd

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