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Weiter Streit um Zeugen Jehovas

BERLIN dpa ■ Der Rechtsstreit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hob gestern die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin vom vergangenen Dezember auf, das der Religionsgemeinschaft den Status zuerkannt hatte. Vor einer Anerkennung müsse geprüft werden, inwieweit die Zeugen Jehovas durch die Art ihrer Religionsausübung die Rechte Dritter gefährdeten. Dabei sei insbesondere zu klären, ob das Verbot von Bluttransfusionen bei Kindern deren Rechte unzulässig einschränke. Das OVG müsse zudem prüfen, so die Bundesrichter, ob die Zeugen Jehovas ausgetretene Mitglieder aktiv aus ihren in der Gemeinde verbliebenen Familien ausgrenzten. Dies würde den in der Verfassung garantierten Schutz der Familie unterlaufen. Az. BVerwG 7 C 1.01

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