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Weihnachtsgeld zählt bei Arbeitslosengeld

1997 gezahltes Weihnachtsgeld, für das Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit entrichtet wurden, muß auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, so das Sozialgericht in einer Entscheidung. Eine anderslautende Vorschrift des Sozialgesetzbuches verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Das Sozialgericht rief deshalb das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung an. Einmalige Zahlungen wie das Weihnachtsgeld werden derzeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. dpa

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