: Wegen Vergewaltigung der Ehefrau verurteilt
Bourg-en-Bresse (afp) — Ein in der Höhe des Strafmaßes bislang unübliches Urteil hat das Strafgericht von Bourg-en-Bresse bei Lyon für eine Vergewaltigung in der Ehe ausgesprochen. Zu 18Monaten, davon acht auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von rund 1.300 Mark verurteilte es einen Mann für die Vergewaltigung seiner Ehefrau. Das seit elf Jahren verheiratete Paar hatte zum Zeitpunkt der Tat bereits die Scheidung eingereicht, lebte aber noch in der gemeinsamen Wohnung. Nach einem durchzechten Abend war der Mann spät nach Hause gekommen. Als er am nächsten Morgen feststellte, daß seine Frau die Nacht auf dem Wohnzimmersofa verbracht hatte, vergewaltigte er sie aus Zorn darüber. Die Richter kamen damit einer Entscheidung des Kassationsgerichtes vom September nach, daß die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen zu betrachten sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen