: Wegen Bestechlichkeit verurteilt
Drei ehemalige Angestellte der Mülldeponie Schwanebeck sind gestern wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe von 3.000 Mark verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Gerichts entstand durch eine 31jährige Einlaßkontrolleurin der BSR ein Schaden von 168.000 Mark. Die Hauptangeklagte war von einem Firmenchef, der Kippgenehmigungen für die Deponie besaß, angesprochen worden, ob sie die für die BSR-Buchhaltung bestimmten Belege über die Kubikmeterzahl abgelieferten Mülls verschwinden lassen könne. Ein Kollege, der sich mit 1.500 Mark bestechen ließ, erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.ADN
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