Wege zum Pass : Vorfahrt für Latinos
MADRID ■ Spanien ist vom Auswanderungs- zum Einwanderungsland geworden. Auch bei den Einbürgerungen macht sich dies bemerkbar. In diesem Jahrzehnt beantragten pro Jahr zwischen 16.000 (2001) und 43.000 (2005) Menschen erfolgreich die spanische Nationalität. Führendes Herkunftsland ist Marokko. Ansonsten drängen die Lateinamerikaner am meisten nach Spanien. Bei vielen von ihnen ist das Erlangen der Staatsangehörigkeit reine Formsache, können sie doch direkte spanische Vorfahren nachweisen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie nur zwei Jahre im Land leben, um den Antrag zu stellen. Das Gleiche gilt für die Nachfahren der vor 500 Jahren aus Spanien vertrieben sefardischen Juden. Für alle anderen gelten zehn Jahre Mindestaufenthalt.
Diese Zeit kann verkürzt werden, wenn der Antragsteller „besondere Verankerung in der spanischen Kultur“ nachweisen kann. Neben der Beherrschung einer der in Spanien gesprochenen Sprachen werden auch soziale und unentgeltliche Tätigkeiten sowie Studien im Lande positiv vermerkt.
Die Antragsteller werden von einem Richter auf dem Zivilregister befragt. Oft ist dies nur eine Formalie. Sollte jedoch der Verdacht bestehen, dass der Antragsteller völlig außerhalb der spanischen Kultur- und Rechtsnormen lebt, wird das Interview länger. Eine Ablehnung ist dann nicht ausgeschlossen. Einen einheitlichen Fragebogen für diese Interviews gibt es nicht. Was und wie gefragt wird, bleibt dem Richter überlassen. Kurse für Anwärter auf die Einbürgerung gibt es ebenfalls keine.
Besondere Bedingungen gibt es für anerkannte Asylanten. Sie müssen nur fünf Jahre warten. Opfer und direkte Angehörige der Opfer der Anschläge vom 11. März 2004 auf die Pendlerzüge von Madrid erhalten die Staatsangehörigkeit auf einfachen Antrag hin. REINER WANDLER