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Weg mit Tempo 30

■ Sundgauer Straße: Erlaubnis zum rasen

Mißerfolg für Anwohner und Verkehrsinitiativen im Tempo-30- Streit: Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) hält die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung im nördlichen Teil der Sundgauer Straße zwischen Clayallee und Berliner Straße im Bezirk Zehlendorf für rechtmäßig. Damit hat das Land Berlin mit seiner Beschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Erfolg, bereits entfernte Verkehrsschilder für die Tempo-30-Zone wieder anzubringen. Den Antrag hatten Anwohner gestellt.

Das Verwaltungsgericht hatte sich im Februar gegen eine Aufhebung von Tempo 30 entschieden, weil ein „hohes Verkehrsaufkomman“ als alleinige Begründung nicht ausreiche. Sie rügte die Verkehrsverwaltung, weil sie die Unfallentwicklung nicht genügend berücksichtigt habe. Doch das OVG vertritt die Auffassung, daß die Straßenverkehrsbehörde ihre Ermessensentscheidung ohne Rechtsfehler getroffen habe. Die Begründung für die Aufhebung des vor über zwei Jahren eingeführten Tempo 30, es handle sich um eine örtliche Hauptverkehrsstraße mit überwiegender Verbindungsfunktion, sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Jetzt darf in der Sundgauer Straße wieder gerast werden, zumindest, bis das noch anhängige Hauptverfahren entschieden ist. Ein Urteil ist in etwa anderthalb Jahren zu erwarten. diak

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