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Weddewarden fordert FFH-Meldung

Bremen (taz) – Der Bremer Senat darf sich nicht „selbstherrlich“ über Recht und Gesetz stellen und den Weddewardener Außendeich aus der Liste der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete streichen. Das erklärte gestern Carl Depken von der Bürgergemeinschaft Weddewarden. Unabhängig von Ökonomischen oder anderen Bedenken müssen nach einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes die FFH-Gebiete allein aus Naturschutz-Gründen gemeldet werden. Aufwendige Probebohrungen im Deichland, zu einem Zeitpunkt wo das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, seien damit unzulässig.

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