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Was fehlt …… die Krankfalschmeldung

Nummer wählen, Nase zuhalten, Stimme verstellen. Etwas, das nicht nur Kinder am Telefon machen (oder sind die Kinder heute alle bei Youtube?), sondern auch Erwachsene. „Hallo? Ja, hallo, ich bin's.“ Hüstel. „Ich kann heute leider nicht zur Arbeit kommen … Ach, hört man? Am besten geh ich gleich wieder ins Bett und kurier mich aus.“

Kann man so machen. Oder man gibt einfach zu, dass man am Voabend zuviel gefeiert hat und lieber mit dem Kater kuscheln möchte. Ein Kündigungsgrund? Nicht überall. In einer britischen Firma dürfen die Angestellten ehrlich sein und „Katertage“ nehmen, allerdings maximal vier im Jahr.

Das Unternehmen, das Konzerttickets verkauft, möchte, dass die MitarbeiterInnen die Londoner Musikszene ausgiebig genießen. Gründer Phil Hutcheon fügt außerdem hinzu, dass sich Arbeit und Freizeit nun mal nicht immer voneinander trennen ließen – und einige der besten Deals in der Musikindustrie nach einem Auftritt zustande kämen.

Mooooment. Zählt in diesem Fall die abendliche Party nicht eigentlich als Arbeit? Und wäre es nicht fair, dafür einen Ausgleichstag zu bekommen? Der Spruch „Wer feiern kann, kann auch arbeiten“ bekommt hier jedenfalls eine ganz neue Bedeutung. (taz)

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