Was fehlt ...: ... der 21. Orgasmus
Im Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms ist das Düsseldorfer Landgericht hart geblieben. Der Berliner Kondomhersteller Einhorn hatte mit dem Slogan „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ geworben und war deshalb in die Kritik geraten.
Der Spruch verleite zur Mehrfachnutzung eines Kondoms und sei deshalb „zur Täuschung geeignet“, so die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann im Oktober. Und gerade bei Jugendlichen sei die mehrfache Verwendung eines Kondoms einer der häufigsten Fehler. Die irreführende Werbung bleibe deshalb verboten, urteilte das Gericht nun.
Das Gericht hatte bereits im August den Werbespruch per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen war er seither von zwei schwarzen Balken verdeckt. Bei dem Satz habe es sich um einen Spaß gehandelt, sagt der Kondom-Hersteller und argumentiert mit Mathematik: Auch beim Einmalgebrauch eines Kondoms seien mehrere Orgasmen möglich – also wenn man die von Mann und Frau addiere. Aha. (dpa/taz)
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