: Was bringt das?
Täter-Opfer-Ausgleich in Bremen
Seit rund zehn Jahren gibt es in Bremen den Täter-Opfer-Ausgleich. Er wird von den Ressorts Justiz und Soziales finanziert und bietet Opfern die Chance auf eine Wiedergutmachung, die ihren Leiden entspricht. Wenn Täter sich darauf einlassen, erspart ihnen das meist den Gerichtstermin und die entsprechende Verurteilung – aber nicht die Konfrontation mit der eigenen Tat. Insbesondere für junge StraftäterInnen gilt der Ausgleich als ein wirkungsvolles und lehrreiches Erlebnis. Die Behörden versprechen sich von der außergerichtlichen Beilegung solcher Straftaten eine Entlastung beispielsweise der Gerichte. In den letzten fünf Jahren hat sich die Nachfrage nach Täter-Opfer-Ausgleich verfünffacht. 2001 lag die Zahl der eingegangenen Fälle bei rund 670.