Waldorfschule Emmendingen: Behinderte Kids werden doch integriert
Das Verwaltungsgericht gibt der Waldorfschule Emmendingen Recht: Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.
FREIBURG taz Die Waldorfschule Emmendingen hat einen Anspruch auf Genehmigung ihres Integrationskonzeptes. Das Land Baden-Württemberg muss akzeptieren, dass in der Schule behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam unterrichtet werden, entschied gestern das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können. Die Schule könne auch als "Ersatzschule" für staatliche Einrichtungen angesehen werden, weil ihr pädagogisches Gesamtkonzept den Zielen des Landes nicht widerspreche. Schließlich fördere das Land ja selbst die Unterrichtskooperation von Sonder- und Regelschulen, so die Richter. Die Waldorfschule müsse keinen "pädagogischen Mehrwert" nachweisen.
Die UN-Konvention über die Rechte der Behinderten half der Schule gestern nicht. Dort wird Deutschland zwar verpflichtet, ein integratives Schulwesen zu schaffen, und der Anwalt der Schule hatte gefordert, das baden-württembergische Privatschulgesetz in diesem Sinne auszulegen. Dies lehnten die Richter aber ab. Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden. Das Urteil ist deshalb nicht das von vielen erhoffte Signal zur Umsetzung der UN-Konvention.
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