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Waldheim-Richterin rechtskräftig verurteilt

Leipzig (dpa/ost) – Die Verurteilung einer ehemaligen Waldheim-Richterin zu einer vierjährigen Haftstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten, teilte das Gericht gestern mit. Die Frau war 1950 an den SED-Willkürprozessen in Waldheim bei Leipzig beteiligt, in denen 3.400 Menschen als angebliche Nazi- und Kriegsverbrecher im Schnellverfahren zu langen Haftstrafen und in 32 Fällen zum Tode verurteilt worden waren. Das Leipziger Landgericht hatte die DDR-Richterin 1997 wegen Rechtsbeugung in zwölf Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Totschlag, verurteilt.

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