: Wahlwiederholung?
Am heutigen Freitag entscheidet das Hamburger Verfassungsgericht, ob die Hanseaten in Kürze noch einmal Wahlkreuzchen für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen machen müssen. Die rechtsradikalen Republikaner hatten die Wahlen vom September 1993 angefochten, weil sie im Bezirk Bergedorf nicht zugelassen worden waren. Dies habe auch das Wahlergebnis auf Landesebene – 4,8 Prozent für die Reps – verzerrt. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp, hatte bei der mündlichen Verhandlung am 20. März bereits erklärt, daß die Partei hätte zugelassen werden müssen, da der Landeswahlausschuß einen Fehler gemacht habe.
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