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Wahlwerbespot der NPDBraunes TV in der ARD

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss einen NPD-Spot zeigen, der die übliche rechte Opfer-Ideologie bedient. Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung.

Darf alles, was die anderen auch dürfen: die NPD Foto: dpa

Berlin taz | Die Zielscheibe im TV-Wahlwerbespot der NPD ist dieses Mal SPD-Politiker Heiko Maas, besser gesagt: „Heiko Maaßlos“. Der Justizminister soll in dem Clip als Großinquisitor „Maaßlos“ einen Ketzer (den NPD-Vorsitzenden Frank Franz) verurteilen, der bereits auf dem Scheiterhaufen steht. Der Ketzer fordere Grenzkontrollen und wolle nicht, dass Deutschland von kriminellen Ausländern beherrscht würde, so die Anklage. Am Ende verjagen einige Gestalten, die „das deutsche Volk“ sind, den Inquisitor und befreien Franz.

Es ist ein plumper Spot, nicht nur rein inhaltlich. Trotzdem wird ihn die ARD wohl ausstrahlen. Sie ist dazu verpflichtet, weil sie das „Prinzip der Gleichbehandlung“ einhalten muss. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten allen Parteien gleiche Chancen einräumen, wenn sie ihnen Leistungen überlassen.

Ein (kostenfreier) Wahlwerbespot zählt als Leistung. Die ARD prüft daher nur, ob ein Spot „einen evidenten und nicht leicht wiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze, insbesondere Normen des Strafrechts enthält“. Hetzt die NPD nicht uferlos, müssen TV-Gucker das rechte Schauspiel aushalten.

Wegen der sogenannten abgestuften Chancengleichheit wird der NPD-Spot, ebenso wie Filmchen anderer kleiner Parteien, aber seltener gezeigt als die Spots größerer Parteien. Der zuständige RBB hat sich nämlich auch an der Bedeutung einer Partei zu orientieren, die sich insbesondere nach den letzten Wahlergebnissen bemisst.

Ob die NPD ihren TV-Spot, der online bereits kursiert, beim RBB zur Prüfung vorgelegt hat, ließ der Sender offen. „Wir werden grundsätzlich nichts dazu sagen, welche Spots uns vorliegen, wie weit das Prüfverfahren ist oder wie die Prüfung ausgegangen ist“, so ein Sprecher gegenüber der taz. Die Parteien könnten nach einer Ablehnung immer noch entscheiden, ob sie den Spot verändern wollen.

Strafrechtlich relevant wirkt der Spot aber nicht. Ab dem 28. August sollen in der ARD 85 Wahlwerbespots laufen, immer zwischen 16.58 Uhr und 23.58 Uhr. Darunter wohl auch ein paar braune.

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3 Kommentare

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  • >>Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung.

     

    Genau. Und deshalb frage ich mich, was dieser Artikel uns sagen will?

    • @GarretJaxt:

      Das es eine schwierige Sache ist wenn Gruppen die die Gleichbehandlung abschaffen wollen dieses Prinzip ausnutzen um ihrem Ziel näher zu kommen

      Das verbreiten von Falschbehauptungen und Hetze als groß angelegte politische Verleumdungskampange und der darin versteckte Aufruf zur Gewalt hat meiner Meinung nach nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

      Man darf sich nicht auf einen Platz stellen und über Person XY herziehen, das ist üble Nachrede oder Verleumdung, niemand muss das hinnehmen. Warum sollte man dann hinnehmen wenn Rechte das mit Gruppen tun?

      Verleumdungskampangen und versteckte Gewaltaufrufe haben nichts im TV verloren

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @Oskar:

        Der NPD ja höchstrichterlich vollständiger Dilettantismus bei Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele bestätigt worden.

         

        Ich vermute, diese Wahlreklame wird das nur bestätigen und sorge mich deshalb nicht so sehr.

         

        Übrigens: Umschalten geht immer.