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Wahlvorstand war zu jung

Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 22. September in Heide (Kreis Dithmarschen) ist möglicherweise ungültig und muss neu ausgezählt werden. Einer der 16 Wahlvorstände war entgegen den Vorschriften erst 16 Jahre alt. Für die Wahlvorstände gelten die gleichen Altersgrenzen wie für die Wahlberechtigung. Der 16-Jährige hätte lediglich als Wahlhelfer Stimmzettel ausgeben dürfen – tatsächlich wirkte er aber auch bei der Stimmenauszählung mit. Das ist nach Angaben der Dithmarscher Kreisverwaltung vom Montag rechtswidrig. LNO