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Archiv-Artikel

Wahlrechts-Volksbegehren Misstrauen ist angebracht

Ausgerechnet bei der Zulassung des Bremer Volksbegehrens für ein Fünf-Stimmen-Wahlrecht arbeitet der Senat so flott wie sonst nur selten. Gute Leute im Justizressort? Goodwill für mehr Demokratie?

Kommentar von Armin Simon

Zweifel sind angebracht. Hegten SPD und CDU Sympathie dafür, den Bremer WählerInnen künftig mehr als nur eine einzige Stimme zuzugestehen, würden sie ihnen darüber hinaus Einfluss auf die Reihung der KandidatInnen (und damit deren Chancen auf einen Sitz in Bürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung und Beirat) zubilligen – sie hätten die Wahlrechtsreform, die nun mühsam per Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden muss, längst mit satter Mehrheit im Parlament beschließen können.

Haben sie aber nicht. Vielmehr haben sie das einst vollmundig in Angriff genommene Vorhaben nach wochenlangen Erörterungen schnell und still wieder begraben.

Ein Erfolg des Volksbegehrens oder gar des Volksentscheids kann nun nur negativ auf sie zurückfallen. Die Regierungsparteien haben also allen Grund, ebendies verhindern zu wollen – und sei es über den Zeitplan. Die Eile, die der Senat bei der Zulassung an den Tag legt, ist so gesehen sicherlich kein Zufall.