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Wahlrecht für Ausländer in der DDR

Ost-Berlin (dpa) - Ausländer, die ständig in der DDR leben oder an Betrieben und Institutionen des Landes tätig sind, können an den bevorstehenden Kommunalwahlen am 7.Mai teilnehmen. Dies beschloß am Freitag die DDR-Volkskammer.

Nach dem jüngsten Ergänzungsgesetz zur Wahl, das einstimmig abgesegnet wurde, können ausländische Bürger ihre Stimme abgeben und auch als Kommunalvertreter gewählt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits mindestens sechs Monate in der DDR wohnen. Außerdem müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Tätigkeitsverhältnisses an DDR-Betrieben oder -Hochschulen besitzen oder aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, zum Beispiel als Ehepartner.

Nicht vom Gesetz erfaßt sind ausländische Bürger, die lediglich eine Aufenthaltsberechtigung haben. Hierzu zählen Diplomaten, Journalisten, insgesamt in der DDR tätige Mitarbeiter ausländischer Firmen und Einrichtungen sowie auch die Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte.

Politbüromitglied Egon Krenz, der Vorsitzender der Wahlkommission ist, betonte vor dem Parlament in Ost-Berlin, in der DDR gebe es im Gegensatz zur Bundesrepublik keine Ausländerfeindlichkeit. Er wies darauf hin, daß die Bunderegierung gegen die Einführung des Kommunalwahlrechts in den Bundesländern sei.

Zur Zeit leben in der DDR über 166.000 Ausländer, die über 18 Jahre alt sind. Aufgrund von Regierungsabkommen arbeiten allein 85.000 Ausländer, darunter eine große Zahl von Vietnamesen, in etwa 800 DDR-Betrieben.

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