: Wahlrecht: Die Entwürfe
Bisher hat jedeR WählerIn nur eine Stimme, mit der eine Partei gewählt werden kann. Wer als AbgeordneteR ins Parlament einzieht, entscheidet die Platzierung auf den Landesliste der Parteien. Die beiden großen Parteien schlagen jetzt nach dem Muster des Bundestagswahlrechts zwei Stimmen pro WählerIn vor: eine für eineN Wahlkreis-KandidatIn, eine zweite für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen würden das Sitzverhältnis der Parteien in der Bürgerschaft entscheiden; 50 der 121 Sitze würden auf jeden Fall von den Direktkandidaten aus den 50 Wahlkreisen besetzt.Die Initiative will jedem/r WählerIn fünf Erst- und fünf Zweitstimmen geben, die auf KandidatInnen beliebig gehäuft (kumuliert) oder verteilt (panaschiert) werden können. Die Zweitstimmen würden auch hier das Sitzverhältnis im Parlament bestimmen. 71 von 121 Sitzen würden aber mit den DirektkandidatInnen aus den 17 Wahlkreisen besetzt, da für jeden Wahlkreis je nach Größe drei bis fünf Direktkandidaten gewählt würden. taz
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