: Wahleintrag jetzt schnell prüfen
bremen taz ■ Die Wählerverzeichnisse sind ab heute bis zum 2. September öffentlich einsehbar. Darauf weist der Landeswahlleiter hin. Wahlberechtigte können alle Eintragungen zu ihrer Person auf die Richtigkeit überprüfen (Landeswahlamt, An der Weide 14-16, 1. OG, Zimmer 174). Wer keine Wahlberechtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Widerspruch einlegen. Das sollte schnell geschehen: Bis spätestens zum 8. September entscheidet die Gemeindebehörde über die Zulässigkeit des Einspruchs.