: Wählen auch ohne Wahlschein
Bremen taz ■ BürgerInnen können auch dann wählen, wenn sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer im Wahlverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist und sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen kann, darf am Wahlsonntag folglich seine Stimme in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.