WEITERBILDUNGSBRANCHE : Auch hier Mindestlohn
Auch für die Weiterbildungsbranche soll künftig ein Mindestlohn gelten. Der Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages nahm am Mittwoch auch die Mitarbeiter von Weiterbildungseinrichtungen für Arbeitslose in das Entsendegesetz auf. Zudem werden fünf weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen. (rtr)