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Archiv-Artikel

WEITERBAU DER A20 MUSS WARTEN Fledermäuse stoppen Autobahn

LEIPZIG/KIEL | Die Autobahn A 20 darf bei Bad Segeberg bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr für den Abschnitt von Weede bis Wittenborn am Mittwoch für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Geklagt hatten unter anderem die Naturschutzverbände BUND und Nabu – das streng geschützte Gebiet Seegeberger Kalkberghöhle ist das größte bekannte Fledermausgebiet mit mehr als 20.000 Tieren. Nach Ansicht des Gerichts wurde nicht gründlich genug geprüft, welche Auswirkungen der Autobahnbau in diesem Abschnitt auf das streng geschützte Gebiet hat. Die Verbände hätten zu Recht die Verträglichkeitsuntersuchungen des Landes beanstandet, sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Bier. (dpa)