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WBS in Ost-Berlin

Berlin. Ab 1. September gibt es in Ost-Berlin Wohnberechtigungsscheine, da die staatliche Zuweisung von Wohnungen über die bisherige Lenkungsverordnung ausläuft. Jeder Interessent kann sich dann um freie Wohnungen in Privathäusern und in den Häusern der Wohnungsbaugesellschaften direkt beim Vermieter bewerben. Darüber informierte der Stadtrat für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Clemens Thurmann. Demnach werden alle ehemals volkseigenen Wohnungen und die meisten Genossenschaftswohnungen als Sozialwohnungen zur Versorgung dringlicher Fälle herangezogen. Bürger, die über einen registrierten Wohnungsantrag verfügen, erhalten automatisch per Post einen WBS. Außerdem haben alle Bürger ab 1. September das Recht, für eine Sozialwohnung einen Berechtigungsschein zu beantragen.

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