WAS MACHT EIGENTLICH ... die S-Bahn? : Schlafen
Eigentlich ist die Sache klar: Wer ein Einzelticket bei BVG oder S-Bahn kauft, erwirbt das Recht, sein Ziel binnen zwei Stunden anzusteuern. Sprich: Rückfahrten sind tabu, Unterbrechungen dagegen ausdrücklich erlaubt – jedenfalls seit der letzten Tarifanpassung am 1. August. Wer zum Shoppen stoppen oder beim Umsteigen eine Pizza essen möchte, darf das gerne tun.
Die BVG kennt die Tarifvereinbarungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) und gibt sie sowohl auf ihrer Website als auch im Tarif-Menü der Ticketautomaten korrekt wieder. Nicht so die S-Bahn: Wer die Seiten der DB-Tochter anklickt oder den Touchscreen auf dem Bahnsteig bedient, erhält die Auskunft: „Einzelfahrscheine berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel.“ Sprich: Pause machen ist nicht.
Ob wenigstens das Personal mehr weiß? Leider Fehlanzeige: „Unterbrechen darf man nicht“, ist sich die freundliche Angestellte am S-Bahn-Schalter im Bahnhof Zoo ganz sicher. Ein Kollege pflichtet ihr bei und verweist auf Punkt 5.3.1 des VBB-Tarifs. Der ist zugegebenermaßen etwas verwirrend formuliert, aber in einer Hinsicht eindeutig: Innerhalb Berlins und besagter zwei Stunden sind Einzelticket-Nutzern Fahrtunterbrechungen „beliebig oft gestattet“.
Liebe S-Bahner: So schwer kann das doch nicht sein. Lest bitte noch mal nach. Und wenn wieder eine kleine Verbesserung für eure Kunden ansteht, lasst ihr sie das sicherlich umgehend wissen. Oder? CLP FOTO: ARCHIV