WAA–Klage von österreichischem Bezirksgericht zunächst abgewiesen

■ Rein formale Begründung des oberösterreichischen Gerichts „nach altem römischen Recht“ / Kläger geht jetzt in die nächste Instanz / Wiener Anwalt bereitet weitere Klage vor

Berlin (taz) - Mit einer rein formalen Argumentation hat das Bezirksgericht Lembach in Oberösterrreich am Mittwoch die Klage des österreichischen Bauern Josef Amerstorfer gegen die WAA in Wackersdorf zurückgewiesen. Das Gericht war der Ansicht, daß sich die Bauverbotsklage, die von Amerstorfer eingereicht worden war,nur gegen die Errichtung der Atomfabrik richten könne. Die Bedrohung, die der österreichische Bauer geltend mache, sei aber allein durch den Betrieb und nicht durch den Bau der WAA gegeben. Amerstorfers Anwalt Heinrich Wille war dennoch nicht unzufrieden.Das Verfahren gehe jetzt in die nächste Instanz vor das Linzer Landesgericht, wo eine Prüfung der rechtlichen Lage stattfinde. Glücklicherweise seien die Gerichtskosten mit umgerechnet 1.000 Mark bisher sehr niedrig geblieben, so daß der Weg in die nächste Instanz beschritten werden könne. Das Lembacher Gericht habe bei seiner Zurückweisung der Klage „nach altem römischem Recht“ entschieden, ohne die Identität von Bau und Betrieb der WAA anzuerkennen, sagte Wille. Zu dem Prozeß war eigens der Leiter der Rechtsabteilung der DWK aus Hannover angereist. Für Wille ein Zeichen, daß die Betreiberin des WAA–Baus den Prozeß ernst nehme. Dies gehe auch aus den umfangreichen Schriftsätzen hervor, die von der DWK dem Gericht vorgelegt wurden. Wille wies außerdem darauf hin, daß er neben der Bauverbotsklage noch eine zweite „vorbeugende Unterlassungsklage“ gegen den gesamten Bau und Betrieb gestellt habe. Dieses Verfahren werde ebenfalls vor dem Linzer Landesgericht verhandelt. Wille: „Noch ist alles offen“. -man–