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Vorteil für Kronzeugen

MELDORF dpa/taz ■ Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Dealer ist in den Genuss der so genannten Kronzeugenregelung gekommen. Das Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) verurteilte den 24-Jährigen am Donnerstag wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in 22 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung.

Der Angeklagte ist seit seinem 15. Lebensjahr drogenabhängig. Zur Finanzierung seiner Sucht dealte und raubte er. In Absprache mit seinem Bewährungshelfer startete der 24-Jährige im Sommer vergangenen Jahres seinen Ausstieg aus der Drogenszene. Er erstattete Selbstanzeige und nannte den Fahndern Dealer und Junkies. Die Staatsanwaltschaft konnte daraufhin 30 Ermittlungsverfahren in Gang setzen und nahm unter anderem einen Dealer mit 20 Kilogramm Haschisch fest.

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