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Archiv-Artikel

Vorsicht vor Vogelgrippe

Bremen taz ■ In Bremen tritt wie im gesamten Bundesgebiet morgen eine Verordnung in Kraft, die alle Geflügelhalter dazu verpflichtet, Hausgeflügel bis einschließlich 15. Dezember im geschlossenen Stall unterzubringen. Ausnahmen von der Stallpflicht sind nur möglich, wenn Tiere auf einer Fläche mit einer dichten Abdeckung gehalten werden und es Seitenbegrenzungen gibt.