■ Vorsicht vor Linksabbiegern!: Ein teurer Arsch
Berichte über Mord und Totschlag, beschlagnahmte Zigaretten, geraubte Handtaschen und demonstrative Aktionen füllen normalerweise den täglichen Pressedienst der Polizei. Gestern aber fand sich in dem in den polizeilichen Modefarben Grün und Weiß gehaltenen Presseorgan ausnahmsweise ein Gerichtsurteil. In eigener Sache sozusagen.
Zwischen der Meldung über eine filmreife Verfolgungsjagd und einen Trickdieb, der sich als Polizist (!) ausgegeben hatte, wurde eine Lektion über Verhalten im Straßenverkehr erteilt. Der 31jährige Torsten P. aus Königs Wusterhausen hatte im Dezember einen Polizisten, der in Charlottenburg den Verkehr regelte, dreimal mit den Worten „du Arsch“ tituliert. Und das nur, weil P. in der Schillerstraße nach links abbiegen wollte. Du meine Fresse! „Ob du Arsch dort stehst oder nicht, ich will jetzt nach links abbiegen!“ sagte er wenig höflich. Und jubelte laut: „Zu dir kann ich sowieso sagen, was ich will, denn du Arsch hast ja keine Zeugen!“ Als er daraufhin von dem Beamten immer noch kein grünes Licht zum Abbiegen erhielt, probierte es Torsten P. mit dem Mittelfinger der linken Hand. Diesen schwenkte er über der Kreuzung. „Fuck you“, hallte es durch die winterliche Luft. Der VW-Fahrer glaubte sich im Vergleich zu dem einsam auf der Straße stehenden Polizisten in der Mehrzahl und schrie: „Die Insassen meines PKWs sind meine Zeugen, und du Arsch kannst mich mal!“ Zeugen hin, Zeugen her. Torsten P. wurde wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 30 Tagessätzen à 120 Mark verurteilt: 3.600 Mark für dreimal „Arsch“. Du meine Fresse! Barbara Bollwahn
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