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Vorsicht: Dreiste Telefonwerbung

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer dubiosen Masche einiger Zeitschriftenverkäufer. Potentielle Kunden werden telefonisch geködert, eine Reise zu gewinnen, wenn sie eine Zeitschrift für ein Jahr abonnieren. Dies sei in mehrfacher Form unlauterer Wettbewerb, betonten gestern die Verbraucherschützer. Diese unerbetenen telefonischen Anrufe seien wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Durch die Koppelung zwischen Aushändigung des Reisegewinns und der Zeitschriftenbestellung liege ein Kaufzwang vor. Wer sich zum Abonnement hat überreden lassen, ist aber nicht schutzlos. Solche Absprachen könnten ohne Begründung kostenlos widerrufen werden, betonte die Verbraucherzentrale. ADN

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