Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung: Minister versuchen sich in Nachhilfe
Niedersachsens CDU-Justiz- und Innenminister drängen auf die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung - zum Ärger der FDP. Für Streit sorgt das Thema auch bei Rot-Grün in Bremen.
HANNOVER/BREMEN taz | Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann und Innenminister Uwe Schünemann (beide CDU) wollen die Vorratsdatenspeicherung neu regeln. Dazu haben sie am Dienstag in Hannover eine "Formulierungshilfe für Berlin" vorgelegt.
Sie übten scharfe Kritik an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Nichts" tue sich seit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisherige Regelung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat. Diskutiert werden müsse nun nicht die Frage des "ob" einer Neuauflage, sondern allenfalls des "wie", sagte Busemann: "Das Problem wird jeden Tag dringlicher."
Unverändert bleiben sollen nach Schünemanns und Busemanns Papier Umfang und Speicherdauer der Daten: Wie bei der 2007 beschlossenen Vorratsdatenspeicherung sollen Kommunikationsunternehmen Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungen aller BürgerInnen für sechs Monate speichern. Eingeschränkt werden soll lediglich der Zugriff auf die Daten: Der soll nur noch bei schweren Straftaten und nur "besonders ermächtigten Personen" möglich sein. Zudem müsse bei der Datensicherheit ein "besonders hoher Standard" gelten, sagte Busemann.
Die vorsorgliche Vorratsdatenspeicherung rechtlich zu regeln, sieht eine EU-Richtlinie vor.
Gespeichert werden sollen Verbindungsdaten - etwa wer wann mit wem telefoniert hat -, nicht aber Inhalte.
Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung in 22 der 27 Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission im April eingeräumt.
Verbesserungsbedürftig ist demnach die Datensicherheit - so wie es Bürgerrechtler und Netzaktivisten stets befürchtet hatten.
CDU und FDP streiten auch auf Bundesebene: Die CDU will sechs Monate Speicherdauer, die FDP das "Quick Freeze"-Verfahren: Dabei werden Daten nur bei konkretem Verdacht "eingefroren".
All das, so sind sich Schünemann und Busemann sicher, entspreche den Anforderungen des BVerfG. "Keine schwarze Kunst" sei es, eine solche Regelung zu stricken, sagte Busemann.
Denn eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist laut Innenminister Schünemann "wirklich überfällig". Ohne sie verzweifelten Experten bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Kurzum: "Es geht um die Sicherheitslage."
Anders sieht das nicht nur die Opposition. Auch beim Koalitionspartner FDP finden die CDU-Minister keinen Zuspruch. Vergangene Woche noch hatte das Justizministerium verkündet, die Landesregierung erwäge eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Von einer "Diskussionsgrundlage mit Gesetzentwurfcharakter", an dem sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gerne orientieren könne, spricht Busemann jetzt.
Sein liberaler Kabinettskollege Jörg Bode, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident, mag sich dazu erst gar nicht äußern: Bode kommentiere "die Ideen von zwei CDU-Abgeordneten" nicht, heißt es von seinem Sprecher. Als solche hätten die beiden das Papier vorgelegt - "und nicht als Landesregierung". Der FDP-Justizpolitiker Roland Zielke warnt derweil vor Alarmismus bei der Vorratsdatenspeicherung: "Das Thema betrifft die Freiheit jedes einzelnen Bürgers", erklärte er am Dienstag. "Wir wollen aber keinen gläsernen Bürger Orwellschen Ausmaßes."
Für Konflikte sorgt die Vorratsdatenspeicherung auch in Bremen. Dort herrscht seit Monaten Streit zwischen Parlament und Innenbehörde: Im November brachten die Grünen einen Antrag ein, der den rot-grünen Bremer Senat verpflichtet, sich über den Bundesrat "entschieden gegen Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Die SPD-Fraktion schloss sich dem Antrag an, auch in ihrem Regierungsprogramm für die neue Legislaturperiode lehnt die SPD das Instrument ab.
Das Problem: Für Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist die Vorratsdatenspeicherung - ähnlich wie für seinen Hamburger Amtskollegen Michael Neumann (ebenfalls SPD) - unerlässlich. Auf der Innenministerkonferenz im November hatte Mäurer sich für sie stark gemacht. Als die Grünen ihren Antrag einbrachten, ließ er bekräftigen, dass er die Speicherung für den Kampf gegen Kinderpornographie und Organisierte Kriminalität will.
Der SPD-Abgeordnete Rainer Hamann, Vorsitzender des Ausschusses für Informationstechnologien in der Bürgerschaft, sieht den Konflikt mit dem Senator gelassen: "Es wäre ja langweilig, wenn wir uns immer einig wären." Die Grünen haben indes angekündigt, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen in der Frage keine Kompromisse zu machen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Migration auf dem Ärmelkanal
Effizienz mit Todesfolge