: Vorschlag 1
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Dennoch erscheinen im Gerichtsaal nur die Richter, Staatsanwälte und Anwälte in der Einheitstracht der Roben. Die Angeklagten aber: dürfen auf der Bank lümmeln, Kaugummi kauen und möglicherweise Springerstiefel tragen. Ob das der Wahrheitsfindung dient? Der Richter könnte sich hinreißen lassen, oder, noch viel schlimmer: die Zeugen sind eingeschüchtert, man denke nur an die Neonazi-Prozesse. Die logische Konsequenz ist die Änderung der Strafprozessordnung. Der Vorschlag: ab sofort gilt der Pantoffelzwang für Angeklagte.