Vorschläge der EU-Kommission: Visumsfreiheit für TürkInnen
Türkische BürgerInnen sollen ohne Visum in die EU einreisen können. Auch ist ein „Fairness-Mechanismus“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen geplant.
epd | Im Zuge der Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei hat die EU-Kommission vorgeschlagen, türkischen Bürgern ab Ende Juni die visumsfreie Einreise in die EU zu erlauben. Die Türkei habe die meisten der 72 Bedingungen für die Visafreiheit erfüllt, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Der Vorschlag erfolge „in der Annahme, dass die türkischen Behörden als dringende Aufgabe und entsprechend ihrer Verpflichtung vom 18. März die ausstehenden Kriterien erfüllen“, erklärte die EU-Kommission. Demnach seien noch fünf Kriterien zu erfüllen. Für weitere zwei Kriterien müsse die Türkei ebenfalls noch Zeit erhalten, sie seien in der gegebenen Frist aber objektiv nicht erfüllbar gewesen.
Die Türkei pocht seit langem darauf, dass ihre Bürger für Reisen in die EU keine Visa mehr beantragen müssen. Im Zuge der Flüchtlingskrise, bei der die EU auf eine Kooperation mit dem Land angewiesen ist, wurde eine Beschleunigung der Visumsfreiheit in Aussicht gestellt. Die Empfehlung der Kommission ist an die Mitgliedstaaten und das Europaparlament gerichtet. Sie müssen nun darüber entscheiden, ob die Visumsfreiheit tatsächlich kommt.
Daneben machte die EU-Kommission Vorschläge für eine Reform des sogenannten Dublin-Systems. Es sieht vor, dass in der Regel das Land für die Prüfung und Beherbergung eines Asylbewerbers zuständig ist, in dem dieser das erste Mal europäischen Boden betritt. Dieses Prinzip soll erhalten werden. Hinzu käme aber ein „Korrekturmechanismus“, der auch als „Fairness-Mechanismus“ bezeichnet wird, weil er die mit den Asylanträgen verbundenen Lasten gerechter auf die EU verteilen soll.
Er würde ausgelöst, wenn zu viele Migranten in einem einzigen Land ankommen. Wann es zu viele sind, würde von Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft des Landes abhängen. Die Migranten oberhalb der Schwelle würden dann ebenfalls proportional auf die übrigen Staaten verteilt. Wenn ein Land an der Umverteilung nicht teilnimmt, soll es pro abgelehntem Bewerber 250.000 Euro zahlen müssen.
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