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Vorruhestand genehmigt

Bonn (dpa) - Die bei der Öffnung von innerdeutschen und innereuropäischen Grenzen überzähligen Grenzbeamten sollen künftig ab dem 55. Lebensjahr in den Vorruhestand gehen können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf, der den freiwilligen Vorruhestand für Bereiche der Bundesverwaltung vorsieht, „die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind“.

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