piwik no script img

■ UrteilVorgetäuschtes Ja

Karlsruhe (AFP) – Wenn Frauen einem Vergewaltiger aus Angst ihr Einverständnis zum Geschlechtsverkehr vorspielen, darf dies nicht strafmindernd zugunsten des Täters gewertet werden, entschied der Bundesgerichtshof gestern (AZ: 4 StR 33/93). Damit wurde eine anderslautende Entscheidung des Landgerichtes Dortmund aufgehoben. Es hatte den Täter wegen Körperverletzung und Nötigung, nicht wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen