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Vor der Pfändung geschütztSchuldner dürfen Konto führen

Ab 1. Juli müssen Banken betroffenen Girokonto-Inhabern ein Pfändungsschutzkonto anbieten. Das P-Konto hat automatisch einen Pfändungsfreibetrag von knapp 1.000 Euro.

Die Banken müssen ein vor Pfändungen geschütztes Konto anbieten. Bild: dpa

BERLIN taz | Wie lebt ein Mensch in Deutschland ohne Konto? Ausgeschlossen vom bargeldlosen Verkehr kann er oder sie weder die Miete bezahlen noch die Vereinskosten überweisen. Monatlich kommt es in Deutschland zu etwa 350.000 Kontopfändungen, wenn überschuldete Personen ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können. Etwa die Hälfte der Forderungen kommt von Behörden.

Diese Pfändungen belasten nicht nur die Betroffenen, deren Konto zunächst komplett gesperrt wird, sondern stellen auch einen hohen Aufwand für Gerichte und Banken dar. Die Banken müssen nämlich nach einer Pfändung einen vom Gericht festgelegten Betrag auf dem Konto wieder freigeben, zum Beispiel das Kindergeld.

Allein die Postbank bearbeitete 2008 etwa 1.300 Kontopfändungen pro Tag und hatte dafür 170 MitarbeiterInnen abgestellt. Eine Kontopfändung kostet die Bank zwischen 30 und 50 Euro.

Ab dem 1. Juli soll es für alle einfacher werden. Jede Bank ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, auf Antrag ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, das sogenannte P-Konto. Auf diesem Konto sind dann 985,15 Euro automatisch vor der Pfändung geschützt.

Woher das Geld kommt, ist egal. Das P-Konto kann weder gesperrt noch gekündigt werden, sodass die Betroffenen auch nach einer Pfändung weiterhin die Möglichkeit haben, kleine Beträge für Miete oder Strom zu überweisen.

Der Sockelfreibetrag wird nach Vorlage einer Bescheinigung von der Bank erhöht, etwa wenn der Kontoinhaber Kindergeldleistungen bezieht. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und einer Unterhaltsverpflichtung kommt so zum Beispiel auf einen Pfändungsfreibetrag von 1.539,91 Euro.

Wenig begeistert reagieren einige Banken, wie zum Beispiel die Deutsche Bank, die Sparkasse Ulm und die Saalesparkasse Halle. Sie verlangen 9 beziehungsweise 10 Euro monatlich für die Führung eines P-Kontos, deutlich mehr als für ein normales Girokonto. Die Postbank und die Commerzbank verlangen hingegen keine höheren Gebühren.

"Unserer Bank entsteht ein zusätzlicher technischer und personeller Aufwand", sagt Manfred Oster, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Ulm, der taz. Die Gebührenfrage entscheidet aber jede der 431 Sparkassen individuell. Die Pressesprecherin des Sparkassenverbands, Michaela Roth, erklärt den Mehraufwand der Banken durch eine Überprüfung der offiziellen Bescheide, mit denen die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragt wird.

Das sehen Verbraucherschützer anders: "Es besteht vonseiten der Banken keine Kontrollpflicht der Bescheide", so Christina Beck vom Bundesverbraucherverband.

"Erstaunlich ist, dass uns diese Forderungen vor allem von Sparkassen bekannt sind, die doch einen öffentlichen Auftrag haben." Beck sieht durch die P-Konten eher eine enorme Entlastung für die Banken, die den Pfändungsfreibetrag künftig nicht mehr nachträglich manuell freischalten müssten.

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte gegenüber der taz: "Nach Möglichkeit sollten die Banken ein P-Konto kostenfrei anbieten oder wenigstens keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen." Aber auch die Commerzbank, die keine höheren Gebühren verlangt, sieht "wegen der Komplexität der Kontoführung" einen erhöhten personellen Aufwand.

Der Insolvenzrechtler Georg Bitter fordert deshalb eine Übernahme der Pfändungskosten durch die Schuldner, um die Banken nicht zu belasten: "Es wird sonst in Zukunft noch mehr arme Leute ohne Konto geben, weil die Banken die kostenaufwändigen Konten nicht führen wollen."

Ein großes Problem löst das P-Konto, das einen Schufa-Eintrag zur Folge hat, aber nicht: Banken sind nicht verpflichtet, ein Konto neu einzurichten; sie müssen nur ein bestehendes Girokonto umwandeln. So bleiben weiterhin mehr als 100.000 Menschen in Deutschland ohne Konto.

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6 Kommentare

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  • W
    Werner

    Habe den ganzen Juli über versucht mein bestehendes

    Konto bei der Sparkasse in ein P Konto umwandeln zu

    lassen , leider ohne Erfolg . Mal fehlten angeblich

    die Formulare usw. bla , bla bla . Welchen Sinn solche

    Schikanen haben ist wohl völlig klar , nur wird die

    Sparkasse Berlin lange auf die freiwillige Kündigung

    meines Kontos warten müssen. Gehe heute nochmal hin

    in der Hoffnung auf etwas mehr Erfolg !

  • MM
    mit Majo

    Tolle Idee und wieder ein Schlupfloch mehr wo unterhaltssäumige Erzeuger ihren Kindern noch etwas Geld vorenthalten können, dass ihnen zusteht.

  • N
    Name

    @Ines:

    Nach meiner Information können Banken jederzeit ein Konto auch ohne Angabe von Gründen kündigen (außer in bestimmten Bundesländern, wo zumindest die Sparkassen verpflichtet sind, jedem ein Konto einzurichten. Anderswo gibt es nur eine unverbindliche Selbstverpflichtung der Banken). Das gilt auch für ein P-Konto. Nur wenn die Bank nicht kündigt, ist sie verpflichtet, das bestehende Konto in ein Guthabenkonto umzuwandeln.

  • I
    Ines

    Hallo "Name". Doch, die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Voraussetzung ist natürlich, dass so ein Girokonto bereits besteht. Allerdings gab es im Vorfeld wohl Banken, die versuchten, bereits verschuldete Kunden durch hohe Beiträge fürs Girokonto loszuwerden - dafür war im Text kein Platz mehr. Viele Grüße, Ines (die Autorin)

  • DL
    Dr. Ludwig Paul Häußner

    Das Konto fürs bedingungslose Grundeinkommen!

     

    Nach der persönlichen und lebenslangen Steueridentifikationsnummer haben wir nunmehr die zweite administrative Voraussetzung für ein bedingungsloses Grundeinkommen: das P-Konto!

     

     

    "Woher das Geld kommt, ist egal. Das P-Konto kann weder gesperrt noch gekündigt werden, sodass die Betroffenen auch nach einer Pfändung weiterhin die Möglichkeit haben, kleine Beträge für Miete oder Strom zu überweisen." so in diesem taz-Artikel.

     

    Das Geld kommt als Teilhabe an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung - in Form einer die Einkommens- wie MwSt umfassenden NEGATIVSTEUER und wird bedingungslos auf das P-Konto ausgezahlt.

     

    Im Gegenzug werden sonstige Transferzahlungen in gleicher Höhe damit verrechnet. Wer weniger Erwerbseinkommen hat, dem wird die Differenz zum Pfändungsfreibetrag von knapp 1000 Euro einfach vom Finanzamt aufs P-Konto überwiesen.

     

    Da trifft es sich gut, dass am 11. August das Buch

     

    "1000 Euro für jeden - Freiheit, Gleichheit, Grundeinkommen" von Götz W. Werner und Adrienne Goehler erscheint.

     

    Hier der Link:

     

    http://www.ullsteinbuchverlage.de/econ/buch.php?id=16602

     

    Wissenschaftlich ist das ganze bei André Presse "GRUNDEINKOMMEN - Ideen und Vorschläge zu seiner Realisierung" im Universitätsverlag Karlsruhe dargelegt.

     

    http://uvka.ubka.uni-karlsruhe.de/shop/isbn/978-3-86644-485-0

     

     

    L.P. Häußner, Karlsruhe

  • N
    Name

    Es stimmt nicht, dass ab Juli von den Banken ein P-Konto geführt werden muss und nicht vielmehr gekündigt werden kann.