: Vor allem Handys belauscht
Immer mehr Telefone werden staatlich überwacht. Meist geht es um Drogendelikte
BERLIN taz ■ In Deutschland werden immer mehr Telefone angezapft. In 23.806 Fällen wurde im Jahr 2001 die Überwachung angeordnet. So weist es die jüngste Jahresstatistik der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aus, die der taz vorliegt. 27.200 Telefonnummern waren demnach betroffen. Die Kommunikationsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Überwachungsanordnungen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden umzusetzen.
Die jüngste Statistik passt zum Trend: Wurden 1997 noch 7.776 Anschlüsse abgelauscht, waren es 1998 schon 9.802. 1999 stieg die Zahl der abgehörten Telefonate bereits auf 12.651. Vor allem Handys werden überwacht – 21.696 Mobiltelefone wurden belauscht, aber nur 5.504 Festnetzanschlüsse. 1997 belief sich das Verhältnis von überwachten Mobiltelefonen zu stationären Geräten noch auf zwei zu eins.
Auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten van Essen antwortete die Bundesregierung, dass im Jahr 2001 in 3.868 Strafverfahren die Telefone der Beschuldigten überwacht worden seien – was 9.122 Personen betroffen habe. In 62 Prozent der Fälle wurde wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt, bei sieben Prozent der Überwachungen vermutete man Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz.
Die Betreiber der Telefonnetze sind nach dem Telekommunikationsgesetz verpflichtet, die Daten der angeordneten Überwachungen zu protokollieren und der Regulierungsbehörde unentgeltlich weiterzuleiten. Die Bonner Behörde wiederum fasst die Daten der einzelnen Telekommunikationsfirmen zusammen und wertet sie in ihren Jahresstatistiken aus. Auffällig ist nun, dass die Zahlen der Regulierungsbehörde deutlich höher liegen als die Angaben der Regierung. Die Bonner Behörde erklärt diese Differenz damit, dass die Beschuldigten im „Mehrfachbesitz“ von Geräten seien. Demnach müssten bei jedem Verdächtigten im Durchschnitt drei Endgeräte abgehört werden.
WOLFGANG GAST