: Von der Haft in die Psychatrie
Ein als Brandstifter rechtskräftig verurteilter Kraftfahrzeugmechaniker kommt nach einer Entscheidung des Landgerichts aus der Haftanstalt in die Psychiatrie. Der Fall des 42-jährigen Mannes war neu aufgerollt worden, weil die Richter des ersten Prozessdurchgangs im vergangenen Jahr nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs die Frage der Schuldfähigkeit nicht genügend geklärt hatten. In der Neuauflage bescheinigte eine medizinische Sachverständige dem Angeklagten eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Die Strafe wurde daher von viereinhalb auf vier Jahre Haft gemindert. Der aus Bremen stammende Mann wird für fünf Brände zwischen 1999 und Februar 2000 in Berlin verantwortlich gemacht. Er hatte laut Urteil auf Baustellen und in Hausfluren von Mietshäusern gezündelt. Menschen waren nicht zu Schaden gekommen. „Ich habe es wirklich nicht gemacht“, hatte der Angeklagte im Wiederholungsprozess beteuert. Eine Gutachterin beurteilte ihn als intelligent, aber querulatorisch. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen