in kürze VIDEO AM ARBEITSPLATZ : Vom BAG gerügt
Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In dem Fall ging es um die Videoüberwachung in einem Briefverteilzentrum der Post, gegen die sich der Betriebsrat zur Wehr gesetzt hatte. Az. 1 ABR 21/03 (ap)