: Vollstreckung in das Gut Auto
betr.: „Gelbe Engel verteufeln Kralle“, taz vom 3. 6. 03
Da ist uns ja wieder mal was Lustiges eingefallen – die Kralle als Mittel der Geldeintreibung. Dass säumige Zahler irgendwie „gezwungen“ werden müssen, ist ja verständlich. Insofern ist das ADAC-Gequatsche von der ungerechtfertigten Nötigung eigentlich ein wenig daneben. Wenn man schon weiß, dass das Auto des Deutschen liebstes Kind ist, wäre die Kralle als „Hilfsmittel“ vielleicht sehr wirkungsvoll.
Allerdings (und jetzt kommt der eigentliche Haken an der Angelegenheit) – die meisten Privat-Pkws in Berlin und in Deutschland dürften kreditfinanziert und somit eigentlich Sicherungsgut der finanzierenden Banken sein, was eine Versteigerung der betreffenden Fahrzeuge erschwert oder verhindert. Vor allem dürften einige witzige Zeitgenossen einen riesigen Spaß daran haben, zusehen zu dürfen, wie sich die Anwälte der Sicherungseigentümer (nämlich der Banken) und die Finanzverwaltung um das Objekt der Begierde streiten. Der lachende Dritte ist der säumige Zahlungspflichtige, der im Zweifelsfall auch noch Vollstreckungsschutz beantragen könnte, wenn er das Fahrzeug unbedingt für seinen täglichen Broterwerb benötigt.
Bloß gut, dass das deutsche Rechtssystem nicht so einfach gestrickt ist wie die Hirne einiger Finanzbeamter oder Auto-Lobbyisten. Und sollte der Vorschlag mit den Krallen doch irgendwann in die Tat umgesetzt werden, sehe ich schon Heerscharen von Eigentümern vollständig privat finanzierter Pkws zu den Banken laufen, um ihre Lieblinge vorsorglich zu beleihen, um einer gegebenenfalls anstehenden Vollstreckung in das Gut Auto zu entgehen. JIRI TRINKS, Berlin