: Volles Geld
Die Höhe von Arbeitslosengeld oder -hilfe kann auch dann an der vollen Wochenarbeitszeit bemessen werden, wenn die EmpfängerInnen zuvor Teilzeitstellen hatten. Darauf hat das Arbeitsamt Elmshorn am Samstag hingewiesen. Bislang richteten sich die Bezüge von Teilzeitbeschäftigten nach der entsprechend geringeren wöchentlichen Arbeitszeit. Die Obergrenze bildet weiterhin der letzte Nettoverdienst. Diese Regelung gilt u.a. für frühere Vollzeitbeschäftigte, die nach dem 1. August 1994 eine halbe Stelle angenommen haben und jetzt wieder für eine volle zur Verfügung stehen. Individuelle Auskünfte erteilt das Arbeitsamt.
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