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„Voller Erfolg“ für Europas Homosexuelle

■ Gleichstellungsbericht verabschiedet

Straßburg (taz) – Lesbische und schwule Partnerschaften sollen in der Europäischen Gemeinschaft rechtlich abgesichert werden und Homosexuellen soll ermöglicht werden, Kinder zu adoptieren. Dies ist einer der Vorschläge des „Berichtes über die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union“, den das Europäische Parlament am Dienstag mit 159 zu 96 Stimmen verabschiedet hat.

In diesem Bericht fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, alle Gesetzesvorschriften abzuschaffen, die sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen diskriminieren. Außerdem fordert es gleiche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen, die bisher noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten verwirklicht sind, darunter auch Großbritannien und Deutschland.

Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, eine Empfehlung vorzulegen, die gleiche Rechte für Lesben und Schwule garantieren soll. Das Parlament stellt darüber hinaus eine Benachteiligung Homosexueller im Arbeitsrecht sowie im Straf, Zivil-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht fest, die es abzuschaffen gelte.

Die Europäische Kommission teilte unterdessen mit, es gelte, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, ob aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Rasse oder Überzeugung. Es hieß, die Kommission teile inzwischen die Meinung des Europaparlaments, daß Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung ausdrücklich im Gemeinschaftsrecht der EU verboten werden sollen. Dennoch ist nicht sicher, daß die Kommission der Forderung des Parlaments nachkommt und eine Empfehlung ausarbeiten wird. Auch hätte eine Empfehlung der Kommission im Gegensatz zu einer Richtlinie für die Mitgliedstaaten keinen rechtlich bindenden Charakter. Der ursprüngliche Entwurf des Berichtes sah vor, die Kommission zur Erarbeitung einer Richtlinie aufzufordern. Dies war jedoch nicht mehrheitsfähig.

Die Berichterstatterin des Ausschusses, Claudia Roth (Grüne), wertete die Verabschiedung dennoch als „vollen Erfolg“. „Zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Institutionen hat das Parlament in so ausdrücklicher Form das Recht auf die Gleichbehandlung aller Menschen ohne Ansehen ihrer sexuellen Orientierung gefordert“, so Roth. „Wir haben ein Tabu gebrochen.“ Bei der Erarbeitung des Berichts im „Ausschuß für bürgerliche Freiheiten und Innere Angelegenheiten“ sei man zunächst auf einige Schwierigkeiten gestoßen, das Thema Homosexualität überhaupt zu behandeln. Thomas Kramer

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