■ Sex & Nazis: Volksverhetzung
Kassel (AP) – Angehörige des öffentlichen Dienstes können fristlos entlassen werden, wenn sie ausländerfeindliche Flugblätter zu verantworten haben. Das hat gestern das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Anlaß gab die Klage eines Ratsmitglieds der Stadt Köln, zugleich Angestellter des Finanzamtes. Er hatte für ein Flugblatt verantwortlich gezeichnet, das Ausländer und Asylanten pauschal als kriminelle Schmarotzer darstellte. Das Amtsgericht in Köln verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe, daraufhin wurde er vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen. Das Arbeitsgericht in Köln sowie das Landesarbeitsgericht in Köln wiesen die Klage des Mannes gegen seine Entlassung ab. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nunmehr, daß es sich bei dem Verhalten des Mannes um Volksverhetzung handelt.(AZ: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 274/95)
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