■ Volksentscheid auf Bundesebene: Rot-Grün im Kampf um die Zweidrittelmehrheit
Berlin (taz) – SPD und Grüne haben sich darauf geeinigt, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen. Noch stehe kein genauer Fahrplan fest, sagte gestern der grüne Rechtsexperte Volker Beck. Erst müsse man auf andere Fraktionen zugehen, um eine nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung zu gewinnen. Ein neuer Artikel (82a) würde klarstellen, daß neben dem parlamentarischen Gesetzgeber in Einzelfällen auch das Volk als Gesetzgeber tätig werden kann. Die Fraktion der Bündnisgrünen hatte im Mai dieses Jahres den Gesetzentwurf eingereicht.
Allerdings sei man in der Frage der Stimmenanzahl, die nötig sind, einen Volksantrag auf den Weg zu bringen, noch offen. Geht es nach dem Vorschlag der Grünen, könnten bereits 100.000 Abstimmungsberechtigte einen Antrag an das Parlament stellen. Lehnt dieses ab, sollen 1,5 Millionen Stimmberechtigte in einem Volksbegehren die eigentliche Abstimmung verlangen können, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Angst vor Mißbrauch hält Volker Beck für unnötig. Schließlich blieben finanzwirksame Volksentscheide und solche, die die Grundrechte oder Minderheiten betreffen, gesetzlich davon unangetastet. Tina Hüttl
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