: Volksbegehren in NRW abgelehnt
■ Verfassungsgericht gibt Rau–Regierung recht Erfolgloser Versuch zur Stillegung der Atomanlagen
Münster (taz) - Der nordrheinwestfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat gestern die Beschwerde der „Aktion Volksbegehren– NRW gegen Atomanlagen“ gegen die Ablehnung des Plebiszits durch die SPD– Landesregierung zurückgewiesen. Die von den Grünen initiierte Aktion wollte mit Hilfe des Volksbegehrens die Stillegung der Atomanlagen Hamm– Uentrop, Würgassen und Gronau erreichen. Die Landesregierung sollte per Gesetz gezwungen werden, die Anlagen zu verstaatlichen, um sie dann als Eigentümer stillzulegen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter ist dieses Ansinnen nicht verfassungsgemäß. Der vorgelegte Gesetzentwurf der „Aktion Volksbegehren“ greife in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein. Im Atomgesetz seien die Fragen der Atomenergie „abschließend“ geregelt. Für den Landesgesetzgeber gebe es „keinen Spielraum“. Es sei allein Sache des Bundesgesetzgebers, neueren Erkenntnissen oder veränderten Umständen, etwa in der Risikoeinschätzung, durch Änderung des Atomgesetzes Rechnung zu tragen. Das Gericht ging in seiner Begründung davon aus, daß das Gesetz der „Aktion Volksbegehren“ der Landesregierung keinen Spielraum zum Weiterbetrieb der Atomanlagen lasse, sondern die Stillegung beabsichtige.
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