Volksbegehren angenommen : Die Stimme des Souveräns
Das Volk begehrt. Bereits vier Tage vor Ablauf der Frist liegen ausreichend Stimmen für die beiden Volksbegehren in Hamburg vor. Das ist ein voller Erfolg für die Initiativen und eine klare Warnung an den Senat.
KOMMENTARVON SVEN-MICHAEL VEIT
Die Abstimmungen sollen die Volksgesetzgebung in Hamburg zunächst retten und dann auch noch stärken. Damit richten sie sich deutlicher als in einer einzelnen Sachfrage gegen die grundsätzliche Auffassung von CDU und Senat, dass die Meinung der Regierten beim Regieren nur stört.
Die juristischen Winkelzüge, mit denen den BürgerInnen jede faktische Einflussnahme auf das Handeln von Legislative und Exekutive genommen werden sollte, scheitern somit am Votum des Souveräns. Der pocht auf sein Recht, überall und jederzeit abzustimmen, und er pocht auf sein Recht, dass Regierungen sich gefälligst an das halten, was er entschieden hat.
Genau das hat dieser machtarrogante Senat nicht getan und auch künftig nicht tun wollen. Der Verkauf des LBK entgegen eines Volksentscheids und die Amputation des vom Volk eingeführten Wahlrechts zugunsten innerparteilicher Cliquenwirtschaft rächen sich jetzt.
Zwar müssen die Begehren durch Volksentscheide bestätigt werden. Aber vor deren Erfolg muss niemand Angst haben.
Nur die CDU und ihr Senat.