: Volksabstimmung
Der Senat hat gestern die Verordnung zur Volksabstimmung beschlossen. Damit werden die technischen Details der Volksgesetzgebung geregelt, die 1996 mit der Änderung der Hamburger Verfassung eingeführt wurden. Die Verordnung hat eine ähnliche Funktion wie die Wahlordnung und enthält Vorschriften zum Ablauf von Volksinitiative, -begehren und schließlich Volksentscheid.
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